Euphorie ist verflogen: Nur 11 Sans-Papiers machen eine Lehre in der Schweiz

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Screen shot EKM

Bildung – Seit gut drei Jahren dürfen jugendliche Sans-Papiers in der Schweiz eine Berufslehre absolvieren. Man rechnete mit Hunderten Gesuchen. Eine erste Bilanz fällt aber ernüchternd aus.

Von Livio Brandenberg  und  Kari Kälin *

Sollen junge Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus hierzulande eine Lehre absolvieren dürfen oder nicht? Die Debatte verlief kontrovers und emotional, der Entscheid zu Gunsten der Sans-Papiers war knapp. Der ­Nationalrat stimmte dem entsprechenden Vorstoss vor sechs Jahren mit 93 zu 85 Stimmen zu, der Ständerat mit 23 zu 20.

Der Vorschlag, jugendliche «Papierlose» zu einer Berufslehre zuzulassen, stammt vom ehemaligen Genfer Nationalrat Luc Barthassat (CVP). Im März 2010 sagte er in der Grossen Kammer: «Es ist Zeit, mit einer gewissen Heuchelei aufzuräumen in unserem Land: Ja, wenn diese jungen Leute eine Lehre machen, kosten sie uns etwas, doch auf den Strassen werden sie uns noch viel mehr kosten.»

Am 1. Februar 2013 ist die neue Regel in Kraft getreten. Seither dürfen illegal in der Schweiz anwesende Jugendliche einen Beruf erlernen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe Zweittext unten). Unter anderem müssen sie während mindestens fünf Jahren die Schule besucht haben und ihre Identität preisgeben. Wichtig auch: Arbeitgeber machen sich nicht mehr strafbar, wenn sie Jugendliche ohne Aufenthaltsbewilligung anstellen.

Alle Gesuche gutgeheissen

Laut Schätzungen leben derzeit rund 100 000 bis 200 000 Personen ohne Aufenthaltstitel in der Schweiz. Experten gingen davon aus, dass jährlich 200 bis 400 junge Sans-Papiers eine Lehre antreten könnten – ein beträchtliches Potenzial. Gut drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen fällt die Bilanz indes ernüchternd aus. Bis heute sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) lediglich elf Gesuche für eine Berufslehre eingegangen, die alle gutgeheissen wurden, wie SEM-Sprecherin Léa Wertheimer auf Anfrage sagt. Diese Gesuche stammten aus den Kantonen Luzern, Bern, Aargau, Waadt und Genf.

Wie lässt sich diese Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität erklären? Wieso machen nicht mehr junge Menschen ohne gültige Papiere eine Berufslehre? «Dass bisher nur wenige Gesuche eingegangen sind, liegt wohl daran, dass jugendliche Sans-Papiers, welche ein Gesuch einreichen wollen, verpflichtet sind, ihre Identität offenzulegen», sagt SEM-Sprecherin Wertheimer. Mit anderen Worten: Sie riskieren möglicherweise ihre Ausweisung. Denn dass der betreffende Kanton das Gesuch akzeptiert, ist nicht sicher.

Gefahr für die Familie

Das ist noch nicht alles. Outet sich ein jugendlicher Sans-Papiers bei den Behörden, muss er Angaben zu seiner Person machen, zwangsläufig auch zur Familie. Wenn auch seine Eltern oder Geschwister illegal anwesend sind, droht auch ihnen die Ausweisung. «Dieses Risiko gilt es zu bedenken», schreibt die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) auf ihrer Homepage. Wenn die kantonalen Behörden Hinweise auf einen illegalen Aufenthalt haben, sind sie nämlich von Gesetzes wegen verpflichtet, diesen nachzugehen. Ob in den elf Fällen, bei denen das Gesuch gutheissen wurde, ein Familienmitglied des jugendlichen Sans-Papiers die Schweiz verlassen musste, ist nicht bekannt. Das SEM darf aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.

Recherchen der «Neuen Luzerner Zeitung» zeigen, dass mindestens zwei der 13 papierlosen Lehrlinge ohne Eltern in der Schweiz leben. Sie wohnen bei nahen Verwandten mit Aufenthaltsbewilligung und riskieren damit auch nicht, ihre Familie in Schwierigkeiten zu bringen.

Beweis für Integration

Eltern und Geschwister von jugendlichen Sans-Papiers haben grundsätzlich die Möglichkeit, selber ein Härtefallgesuch zu stellen. Gemäss den Weisungen des SEM müssen die Behörden der Situation der gesamten Familie Rechnung tragen. Eine Garantie für einen positiven Bescheid gibt es aber nicht. Immerhin: Gemäss Luzia Vetterli, Vorstandsmitglied der Beratungsstelle für Sans-Papiers in Luzern, stehen die Chancen, dass die Familie eines jugendlichen Sans-Papiers mit Lehrstelle bleiben darf, «relativ gut». Das kommt nicht von ungefähr. Schliesslich sind Sans-Papiers quasi dazu verdammt, nicht straffällig zu werden und ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen. Sonst kämen sie mit den Behörden in Kontakt – und würden auffliegen.

Vertreter von Sans-Papiers führen die geringe Zahl der Gesuche für Lehrstellen denn auch nicht auf mangelndes Interesse zurück. Vielmehr halten sie die Hürden für Sans-Papiers für zu hoch. Sans-Papiers-Vertreter haben den Bund deshalb schon mehrfach aufgefordert, die Voraussetzung zu überarbeiten. Wer hier eine Lehrstelle finde, beweise damit schon, dass er gut integriert sei, so das Argument. Weiter soll beispielsweise ein Gesuch für eine befristete Aufenthaltsbewilligung das erste Mal anonym eingereicht werden können.

Die Argumente der Befürworter vor der Debatte im Parlament im Video:

Mangelnde Information?

Motionär Luc Barthassat ist enttäuscht, dass nicht mehr Sans-Papiers eine Lehre starten, wie er auf Anfrage sagt. Die hohen Hürden seien aber nicht das Problem. Seiner Meinung nach haben es der Bund und die Kantone verpasst, die Jugendlichen über die neue Möglichkeit einer Lehre zu informieren: «Es harzt bei der Kommunikation». Die EKM hingegen kommt zum Schluss, dass es hinsichtlich der tiefen Gesuchszahlen langfristig eine «neue Lösung» brauche.

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Gute Integration und Identität offenlegen

Jugendliche Sans-Papiers können für die Dauer einer Berufslehre eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der oder die Jugendliche hat die Schule während mindestens fünf Jahren in der Schweiz besucht.
  • Das Gesuch ist innerhalb von 12 Monaten nach Schulabschluss eingereicht worden.
  • Ein Arbeitgeber, der den betroffenen Sans-Papiers einstellen will, hat das Gesuch eingereicht.
  • Der Jugendliche ist gut integriert und respektiert die Rechtsordnung.
  • Der Jugendliche muss die Identität offenlegen.

Eine Bewilligung erhält nur, wer alle diese Voraussetzungen erfüllt. Nach Ablauf der Bewilligung für die Lehre kann der Jugendliche abermals ein Härtefallgesuch stellen, um eine Aufenthaltsbewilligung für einen weiteren Verbleib in der Schweiz zu erhalten.

Der Ablauf sieht wie folgt aus: Der Arbeitgeber schreibt ein Gesuch an den Kanton, dass er den jugendlichen Sans-Papiers gerne als Lehrling anstellen würde. Der betroffene Jugendliche muss zudem bei der zuständigen kantonalen Stelle ein Gesuch für eine Aufenthaltsgenehmigung einreichen. Heisst die kantonale Stelle das Gesuch gut, wird das Gesuch ans Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergeleitet. Das SEM entscheidet letztlich, ob es dem jugendlichen Sans-Papiers eine Bewilligung erteilt oder nicht.

Eltern und Geschwister des jugendlichen Sans-Papiers können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für einen Härtefall erfüllen. Wer wirtschaftlich und sozial gut integriert ist, nicht straffällig wurde, schon längere Zeit in der Schweiz war und Schulkinder hat, besitzt durchaus gute Chancen auf ein Bleiberecht. ■

 

* Kari Kälin, geboren 1976, ist Ressortleiter Inland/Politik bei der «Neuen Luzerner Zeitung».